Eine effiziente Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes stellt sicher und umfasst dass die:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Überwachung der Einhaltung der übertragenen Pflichten und Kontrolle der Aufgabenerledigung
- Erfüllung der Organisationspflichten aus dem ASiG (→ Bestellung und Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen/Betriebsärzte, Arbeitsschutzausschuss)
- Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz
- Geeignete Regelungen für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Information und Einbindung von Fremdfirmen
- Integration von zeitlich befristeten Beschäftigten (z. B. Zeitarbeitnehmende, Praktikantinnen/Praktikanten)
- Organisation von Notfallmaßnahmen/Erste Hilfe